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   OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98   

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OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98 (https://dejure.org/1998,15477)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.1998 - 4 O 2084/98 (https://dejure.org/1998,15477)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 4 O 2084/98 (https://dejure.org/1998,15477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 9 A 5693/96
  • OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
    Auf die dieser Rechtsprechung teilweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21. Januar 1993 - 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 = NDV 1993, 348 = FEVS 44, 133, Urt. v. 17. November 1994 - 5 C 11.93 -, BVerwGE 97, 110 = FEVS 45, 363; Urt. v. 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 37 = info also 1996, 200 = FEVS 47, 97) muß hier nicht näher eingegangen werden, da der Kläger zunächst nur die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die erste Instanz begehrt und die ständige Rechtsprechung des Senates für einen zeitlich begrenzten Teil des Klagebegehrens bereits eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO begründet.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
    Auf die dieser Rechtsprechung teilweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21. Januar 1993 - 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 = NDV 1993, 348 = FEVS 44, 133, Urt. v. 17. November 1994 - 5 C 11.93 -, BVerwGE 97, 110 = FEVS 45, 363; Urt. v. 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 37 = info also 1996, 200 = FEVS 47, 97) muß hier nicht näher eingegangen werden, da der Kläger zunächst nur die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die erste Instanz begehrt und die ständige Rechtsprechung des Senates für einen zeitlich begrenzten Teil des Klagebegehrens bereits eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO begründet.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
    Auf die dieser Rechtsprechung teilweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21. Januar 1993 - 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 = NDV 1993, 348 = FEVS 44, 133, Urt. v. 17. November 1994 - 5 C 11.93 -, BVerwGE 97, 110 = FEVS 45, 363; Urt. v. 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 37 = info also 1996, 200 = FEVS 47, 97) muß hier nicht näher eingegangen werden, da der Kläger zunächst nur die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die erste Instanz begehrt und die ständige Rechtsprechung des Senates für einen zeitlich begrenzten Teil des Klagebegehrens bereits eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO begründet.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93

    Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F., der bis zum 31. Juli 1996 gegolten hat und deshalb hier noch anzuwenden ist, sind die Aufwendungen für die Unterkunft auch dann, wenn der Hilfeempfänger ohne Notwendigkeit in eine unangemessen teure Wohnung gezogen ist, so lange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, als es ihm nicht möglich oder zuzumuten ist, die Aufwendungen - etwa durch einen erneuten Wohnungswechsel - auf ein angemessenes Niveau zu senken; regelmäßig ist dem Hilfeempfänger dafür eine Frist von sechs Monaten einzuräumen (zuletzt Urt. v. 25. März 1998 - 4 L 5453/96 - vgl. auch Urt. v. 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - 4 M 6466/95 - Urt. v. 28. Mai 1997 - 4 L 2663/96 - so auch der 12. Sen. des Nds. OVG, Beschl. v. 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 -, und Beschl. v. 11. Oktober 1996 - 12 L 2962/96 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 12 M 4000/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F., der bis zum 31. Juli 1996 gegolten hat und deshalb hier noch anzuwenden ist, sind die Aufwendungen für die Unterkunft auch dann, wenn der Hilfeempfänger ohne Notwendigkeit in eine unangemessen teure Wohnung gezogen ist, so lange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, als es ihm nicht möglich oder zuzumuten ist, die Aufwendungen - etwa durch einen erneuten Wohnungswechsel - auf ein angemessenes Niveau zu senken; regelmäßig ist dem Hilfeempfänger dafür eine Frist von sechs Monaten einzuräumen (zuletzt Urt. v. 25. März 1998 - 4 L 5453/96 - vgl. auch Urt. v. 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - 4 M 6466/95 - Urt. v. 28. Mai 1997 - 4 L 2663/96 - so auch der 12. Sen. des Nds. OVG, Beschl. v. 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 -, und Beschl. v. 11. Oktober 1996 - 12 L 2962/96 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 5453/96

    Unterkunftskosten; Übergangszeit; Bedarfszeitraum; Wohnungswechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F., der bis zum 31. Juli 1996 gegolten hat und deshalb hier noch anzuwenden ist, sind die Aufwendungen für die Unterkunft auch dann, wenn der Hilfeempfänger ohne Notwendigkeit in eine unangemessen teure Wohnung gezogen ist, so lange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, als es ihm nicht möglich oder zuzumuten ist, die Aufwendungen - etwa durch einen erneuten Wohnungswechsel - auf ein angemessenes Niveau zu senken; regelmäßig ist dem Hilfeempfänger dafür eine Frist von sechs Monaten einzuräumen (zuletzt Urt. v. 25. März 1998 - 4 L 5453/96 - vgl. auch Urt. v. 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - 4 M 6466/95 - Urt. v. 28. Mai 1997 - 4 L 2663/96 - so auch der 12. Sen. des Nds. OVG, Beschl. v. 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 -, und Beschl. v. 11. Oktober 1996 - 12 L 2962/96 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MA 2958/01

    Einstufung von geschuldeter Miete als geschuldete Miete als Unterkunftsbedarf;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Beschl. v. 25.3.1996 - 4 M 1250/96 -, Beschl. v. 24.7.1998 - 4 O 2084/98 - oder zuletzt Beschl. v. 23.4.2001 - 4 MA 1400/01 -, V.n.b.) ist zur Ermittlung der Angemessenheit der Aufwendungen für eine (bis zum 31. Dezember 2000 bezogene) Wohnung an die Höchstbeträge der Tabelle zu § 8 WoGG anzuknüpfen, wenn andere Anhaltspunkte wie Mietspiegel oder ähnliches fehlen.
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